Die Bernd-Stephan-Tierschutz-Stiftung ist vom Finanzamt Bad Homburg als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden an die Bernd-Stephan-Tierschutz-Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden und die Stiftung kann Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

 

Um jedoch die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, sich für Spenden bis zu 300 Euro den Vereinfachten Zuwendungsnachweis auszudrucken.

 

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, senden Sie uns Ihre Adresse bitte an: info@bernd-stephan-tierschutz-stiftung.de

Wir versenden die Zuwendungsbestätigungen seit 2019 per Email.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis maximal 300,- Euro

(§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV)

 

Spenden an die Bernd-Stephan-Tierschutz-Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür ist normalerweise eine vom Zuwendungsempfänger auszustellende Zuwendungsbestätigung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

 

Zuwendungen bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt nachgewiesen werden.

Für den vereinfachten Zuwendungsnachweis reichen Sie bitte beim Finanzamt Folgendes ein: eine Kopie Ihres Kontoauszugs mit einem Ausdruck des Formulars, das Sie unten herunterladen können.

 

Zur Vermeidung unnötiger Kosten in der Spendenverwaltung bitten wir Sie deshalb für den vereinfachten Zuwendungsnachweis dieses Hinweisblatt mit der nachfolgenden Bestätigung auszudrucken und zusammen mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen.

 

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Vereinfachter Zuwendungsnachweis BSTS.pd
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